Prof. Dr. Henning Werner antwortet im Interview auf aktuellste Fragen, die sich Unternehmer und Geschäftsführer von krisengeschüttelten Unternehmen stellen.

Der Experte im Bereich Sanierung, Prof. Dr. Henning Werner, Leiter des IfUS Instituts, antwortet im ausführlichen Interview dem IfUS zertifizierten Sanierungsexperten und Partner der F&P AG, Wilhelm Dahm, auf zahlreiche Fragen rund um das Thema Unternehmenssanierung.

Exklusiv Interview: mit Prof. Dr. Henning Werner

Ziel des StaRUG ist es, dem Unternehmer ein Werkzeug in die Hand zu geben, sich weit vor Eintritt der Insolvenztatbestandes und außerhalb der Insolvenzordnung mit gerichtlicher Unterstützung zu sanieren. Hierzu muss er eine Liquiditätsberechnung über 24 Monate erstellen, um die drohende Zahlungsunfähigkeit frühzeitig zu erkennen. In der Praxis ist eine 24-monatige Liquiditätsplanung zuverlässig kaum möglich.
Herr Prof. Dr. Werner, welche Maßnahmen müsste aus Ihrer Sicht der Geschäftsführer ergreifen, um einer möglichen Haftung vorzubeugen?

Prof. Dr. H. Werner
Mit dem am 01. Januar 2021 in Kraft getretenen Gesetz über den Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen (StaRUG) wurde ein gänzlich neues Sanierungsinstrument geschaffen. Kurz gesagt kann das StaRUG immer dann zum Einsatz kommen, wenn 75 % einer betroffenen Gläubigergruppe einem Vergleich zustimmen, aber einzelne Minderheitsgläubiger diesen Vergleich blockieren. In solchen Fällen können Minderheitsgläubiger auch gegen ihren Willen in den Vergleich einbezogen werden. Damit kann das StaRUG eine Sanierung ermöglichen, die außergerichtlich konsensual nicht möglich war.

Weitere Vorteile des Verfahrens sind, dass die Entscheidungskompetenzen bei der Geschä