Post Merger Integration
Unter Post-Merger-Integration versteht man das Zusammenwachsen zweier, bisher getrennter Unternehmen. Dabei müssen Prozessabläufe durch Führungskräfte neu strukturiert und definiert werden, was eine echte Herausforderung darstellt. Es bietet im Vergleich zu anderen Führungsaufgaben die komplette Palette an möglichen Baustellen unter der verschärften Bedingung des Zeitdrucks und erfordert erhebliche Change-Management-Expertise.
- Spielregeln festlegen
- Synergieziele festlegen
- PMI Change Management und PMI Process Management etablieren
- Marktwachstum des akquirierten Unternehmens steigern
- Stärkung der Ertragskraft des fusionierten Unternehmens
- Aufrechterhaltung der bisherigen und Erschließung neuer Kundenpotentiale
- Aufbau neuer Vertriebswege und Geschäftsfelder
- Stärkung der Einkaufsmacht und der Verhandlungspositionen gegenüber Kunden und Lieferanten
Psychologische Aspekte der Post-Merger-Integration„Merger Syndrom“ vorbeugen
Die Bekanntgabe einer Unternehmensakquisition geht in vielen Unternehmen mit einem großen Schock einher. Die psychologischen Auswirkungen werden auch als „Merger Syndrom“ bezeichnet. Vermittlung von Glaubwürdigkeit und gegenseitigem Respekt sind zentrale Aufgaben des Change-Managements zum Überwinden des „Merger Syndroms“, damit die Kunden und das eigene Business, in keiner Weise unter den Folgen des Mergers zum Vorteil der Konkurrenz Schaden nehmen.
- Klare, umfassende, schnelle Kommunikation.
- Details der Umsetzung der Pläne liefern etablierte Integrationsteams.
- Förderung eines unternehmensübergreifenden Beziehungs- und Informationsnetzwerkes durch gemeinsame Events und Projektarbeiten.
- Vermittlung von Glaubwürdigkeit und gegenseitigem Respekt.
- Führungs- und Schlüsselkräfte sowie Meinungsführer des übernommenen Unternehmens müssen für die paritätische Besetzung der Integrationsteams rasch identifiziert werden.
- Besetzung von Schlüsselpositionen inden Integrationsteams für die Übernahme von Verantwortlichkeiten über Incentives und sogenannte „Stay Boni“ zur Aufrechterhaltung des Geschäftsbetriebs