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Neue Anpassungen im StaRUG. Was bedeutet dies für die Geschäftsleitung?

Experte: Dipl.-Ing. / MBA Wilhelm Dahm

Seit dem 01.01.2021 ist das StaRUG in Kraft, nun gibt es Änderungen

Das StaRUG ist ein Gesetz, dass innerhalb weniger Monate durch die Legislative gebracht wurde. Es enthält nicht nur Anpassungen für die präventive Sanierung, sondern gleichzeitig für das Insolvenzrecht, das GmbH Recht, sowie auch zivilrechtliche und strafrechtliche Änderungen.

Es wurden Paragrafen eliminiert, modifiziert und ergänzt. Aufgrund der hohen Geschwindigkeit bei den Verabschiedungen des StaRUGs kommen auch die besonderen Regelungen der Corona Ausnahmen hinzu. All das macht das StaRUG zu einem komplexen Gesetzwerk für den Unternehmer, sodass er die Handlungsoptionen, die Verpflichtungen und die Konsequenzen kaum noch überblicken kann.

Zurzeit beschäftigen sich ganze Heere von Rechtanwälten, Insolvenzverwalter, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, damit den Dschungel der veränderten Gesetze durchzuarbeiten und entsprechende Maßnahmen und Verhaltensoptionen zu entwickeln.

Geschäftsführer müssen nun unverzüglich Anpassungen veranlassen, um sich nicht haftbar zu machen.

Eine der wichtigsten Regeln ist der sogenannte Paradigmenwechsel für Unternehmen, die auf eine Krise zusteuern. Ist eine Krise erkennbar, so muss die Geschäftsleitung Ihren Fokus auf die Interessen der Gläubiger legen und das Interesse des Unternehmens, soweit es gegen die Gläubigerinteressen geht, zurückstehen.

Das heißt praktisch: Werterhaltung des Unternehmens gegenüber Gewinnmaximierung, denn letztendlich wird der Gläubiger aus der verbleibenden Insolvenzmasse befriedigt, wenn es zu einer Insolvenz kommt. Der Knackpunkt ist hier die Aussage der Erkennbarkeit einer Krise.

Seit dem StaRUG ist die Geschäftsleitung verpflichtet Früherkennungssysteme (Kennzahlen, Liquiditätsplanung, etc.) für eine Periode von 24 Monaten im Voraus zu etablieren. Dies soll regelmäßig aktualisiert werden. Man geht also davon aus, dass die Geschäftsleitung in der Lage sein muss innerhalb einer Periode von 2 Jahren vorhersagen zu können, ob das Unternehmen in eine Krise gerät oder nicht. Das allein ist eine Forderung, die besonders bei den KMUs, fast nicht zu realisieren ist.

Wie kann die Geschäftsleitung eine Haftung wegen Insolvenzverschleppung vermeiden?

Hierzu gibt es sieben Regeln, die umgesetzt werden müssen:

  1. Bewusstsein etablieren, dass neuerdings das Wohl der Gläubiger bei Unternehmen in der Krise im Vordergrund steht.
  2. Sicherstellen einer transparenten und sauberen Buchführung, die tagesaktuell ist.
  3. Einführen einer integrierten Unternehmensplanung über 24 Monate, die selbstverständlich die entsprechende Liquiditätsplanung enthält.
  4. Sicherstellen, dass sämtliche Angaben zu erwarteten Einnahmen und Ausgaben, detailliert dokumentiert werden, insbesondere warum man diese Annahmen in dieser Höhe getroffen hat.
  5. Monatlich wiederkehrende Überprüfung und Ergänzung der Planungszahlen und Dokumentation der Veränderungen.
  6. Einführen von Kennzahlen, die es ermöglichen Veränderungen und Verbesserungspotentiale zu identifizieren.
  7. Überprüfen der Strategien und der Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens.

Sicherlich können diese Regeln nicht immer eine Krise oder gar einer Insolvenz verhindern, denn hierzu spielen allzu oft externe Faktoren eine ausschlaggebende Rolle (technologische Weiterentwicklungen, Veränderungen des Marktes, etc.), aber sie erlauben dem Unternehmen frühzeitig zu reagieren, eine Krise abzuwenden und falls es doch zu einer Insolvenz kommt gegen Haftungsansprüche gesichert zu sein.

Die F&P AG hat sich gerade auf die vorinsolvenzlichen Maßnahmen spezialisiert und berät Unternehmen nicht nur in diesen Themen, sondern unterstützt die Unternehmen auch mit der Einführung dieser Systeme. Dabei steht der unternehmerische Blick auf die Situation im Vordergrund. Wir identifizieren die kurzfristigen Maßnahmen zur Stabilisierung der finanziellen Lage, schaffen Raum für effiziente Restrukturierungsmaßnahmen, Nachhaltigkeit und andauernden unternehmerischen Erfolg. Wir sind nicht nur Experten für die gesetzlichen Vorgaben wie das StaRUG, sondern setzen diese unternehmerisch um.

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Dipl.-Ing. / MBA Wilhelm Dahm

Senior Partner

+49 171 8382534 dahm@fup-ag.com
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